Stellungnahme des Vorstands zur Sportordnung II Meisterschaften

In dem Antrag der AG Sport Konzept zur Sportordnung Abschnitt II, den die OMV am 06.02.2010 angenommen hat, sind einige Punkte enthalten die aus Sicht des Vorstands zu Auswirkungen führen, die so vermutlich nicht von den Delegierten der OMV beabsichtigt waren.

In der letzten Vorstandssitzung, am 15.02.2010, hat der Vorstand über drei Punkte der neuen Ordnung gesprochen und einstimmig festgestellt, dass die in diesen Punkten getroffenen Regelungen die Durchführung der Landesmeisterschaften nicht nur erschweren, sondern unmöglich machen. Der Vorstand war bei dieser Abstimmung vollzählig anwesend.

Die drei Punkte sind:

1) Abschaffung der Landesmeisterschaften
2) Zeitbegrenzung
3) Startgebühren

Die oben genannten Punkte haben der Präsident und der Vizepräsident nur als Beispiele aus dem Sportkonzept gewählt. Neben diesen gibt es noch viele weitere Punkte die ähnliche Auswirkungen auf die Durchführbarkeit der Veranstaltungen hätten. Wir haben es in der Vorstandssitzung aber bei der Diskussion dieser drei Punkte belassen, da allen Teilnehmern bereits zu dem Zeitpunkt klar geworden war, dass die „ehemaligen“ Landesmeisterschaften nach der neuen Ordnung nicht durchführbar sind und dass der NPV erheblich geschädigt würde.

Das komplette Schreiben an die Vereine kann hier als .pdf Datei runtergeladen werden oder auf der Folgeseite gelesen werden.

Der Vorstand hat des Weiteren beschlossen unsere Bemerkungen zu diesen Punkten an die AG Sport Konzept zu schicken und sie um eine Stellungnahme zu bitten. Gleichzeitig sollten die Einschätzung aber auch an die Vereine geschickt werden und sie sollten auf der NPV Seite veröffentlicht werden. Dabei sind alle Mitglieder aufgefordert uns ihre Meinung mitzuteilen.

Der Vorstand ist sich bewusst, dass die weiterführenden Erklärungen sicherlich teilweise Auslegungssache sind. Der Vorstand möchte die von ihm vor der OMV als „nicht durchführbar“ beschriebenen Änderungen nicht eigenmächtig so auslegen oder gar inhaltlich verändern bis sie aus seiner Sicht durchführbar sind. Der Vorstand hat trotz des deutlichen Hinweises auf die Undurchführbarkeit des Antrages von der OMV mehrheitlich den Auftrag bekommen den neuen Abschnitt II der Sportordnung wie eingereicht sofort auszuführen. Daher wird er sich an den Wortlaut des Antrags halten.

Der Vorstand wird unter Berücksichtigung der bis zum 10.03.2010 vorliegenden Antworten über das weitere Vorgehen entscheiden.

Die drei Punkte im Einzelnen:

1) Abschaffung der Landesmeisterschaften

Bis zum Jahr 2009 hat der NPV Landesmeisterschaften veranstaltet und der jeweilige Sieger war dann Landesmeister. In dem neuen Abschnitt II der geänderten Sportordnung tauchen die Begriffe „Landesmeisterschaft“ und „Landesmeister“ nicht mehr auf. Es gibt folglich im Bereich des NPVs ab diesem Jahr keine Landesmeisterschaften mehr.

Die sich daraus ergebenden Folgen:

Der Anhang 3 zur Sportordnung, die „Richtlinien für die Ausrichtung von Landesmeisterschaften und Ranglistenturnieren“ findet auf die neuen „NPV-Meisterschaften“ keine Anwendung. Es gibt keine Regelungen in der Richtlinie die sich auf NPV-Meisterschaften beziehen.

In Punkt 1.3 der geänderten Sportordnung wird auf die „Richtlinien zur Austragung von NPV-Meisterschaften und Ranglistenturnieren“ verwiesen und in Klammern werden diese als Anhang 3 der Sportordnung bezeichnet. Diese Richtlinien gibt es nicht. Es wurden keine neuen Richtlinien mit diesem Titel beantragt. Es wurde keine Namensänderung der bestehenden Richtlinien beantragt. Es wurde keine Änderung der Auflistung der Anhänge im Kopfteil der Sportordnung beantragt.

Damit sind wichtige Dinge die im Anhang 3 für Landesmeisterschaften und Ranglistenturniere geregelt sind für NPV-Meisterschaften nicht geregelt.

Die Teilnahme und das Abschneiden bei den NPV-Meisterschaften hat keine Auswirkung auf die NPV Rangliste. Die gesonderten Ranglisten der Frauen, der Jugend und der über 55-jährigen können entfallen, da es ab diesem Jahr keine Ranglistenturniere mehr gibt die nur für Mitglieder dieser Gruppen offen sind.

Im Abschnitt IV Ranglisten der Sportordnung wird nur auf Landesmeisterschaften und nicht auf NPV-Meisterschaften Bezug genommen. Es wurde keine Änderung des Abschnitts IV beantragt.

Im Anhang 1 zur Sportordnung (Ranglisten-Wertungsschlüssel) gibt es einen Punkt „Landesmeisterschaften“ aber keinen Bezug zu NPV-Meisterschaften.

Der Punkt „Landesmeisterschaften“ ist auf der OMV am 06.02.2010 auf Antrag der SG Findorff in den Anhang 1 aufgenommen worden. Der Autor des Antrags ist der Ranglistenbeauftragte Ulli Brülls der gleichzeitig als Mitglied der AG Sport an dem Antrag zum Abschnitt II der Sportordnung mitgearbeitet hat.

Am Ende einer Landesmeisterschaft fand bisher eine Siegerehrung statt auf der den drei Erstplatzierten Medaillen in Bronze, Silber und Gold überreicht wurden. Der Landesmeister bekam ein Siegertrikot.

Auf den Medaillen steht auf der Vorderseite immer die jeweilige Disziplin und die Jahreszahl sowie das Wort „Landesmeisterschaft“. Auf der Rückseite ist ein Schild auf dem die Platzierung, die Disziplin und der Text „NPV Landesmeisterschaft im Jahre“ mit der entsprechenden Jahreszahl steht.

Zu dem Siegertrikot gibt es einen Aufnäher mit dem Hinweis auf die Disziplin, die Jahreszahl und dem Text „1. Platz Landesmeisterschaft“.

Diese Preise hat der NPV auf Vorrat gekauft und für die nächsten Jahre bereits im Bestand. Für „NPV-Meisterschaften“ waren sie nicht geplant und passen daher auch nicht. Änderungen sind nicht möglich oder aufwendig. Es müssen entweder neue Preise angeschafft werden oder es wird auf die Siegerehrung verzichtet. In beiden Fällen wird der Bestand wertlos.

Der Titel „Landesmeister“ wird in vielen Sportarten genutzt und ist für jeden verständlich. Eine Reihenfolge wie „Weltmeister“, „Europameister“, „Deutscher Meister“, „Landesmeister“ ist für jeden nachvollziehbar. Die Begriffe und die Reihenfolge „FIPJP Meister“, „CEP Meister“, „DPV Meister“, „NPV Meister“ können nur Insider verstehen. Ein „NPV-Meister“ muss Außenstehenden erklärt werden und verliert damit an Wert.

Jedem Verein wird es leichter gelingen die Presse oder andere Medien für einen Artikel über einen Deutschen Meister oder eine Landesmeister zu begeistern als über einen DPV oder NPV Meister. Der Erklärungsbedarf ist deutlich höher wenn es um einen „NPV-Meister“ geht. Sollte der „NPV-Meister“ aus Bremen kommen, wäre einer Bremer Zeitung zu erklären warum ein Team aus Bremen der neue Niedersächsische Pétanque Verbands Meister geworden ist. Neuer Landesmeister würde ohne Rückfrage gedruckt werden. Gerade in unserem Sport in dem die Pressearbeit sehr schwierig ist sollten wir uns nicht von allgemein gültigen Begriffen trennen.

In der DPV Sportordnung wird im §2 (2) auf Landesmeisterschaften Bezug genommen weil das die in den Landesverbänden übliche Bezeichnung ist. Die DPV Sportordnung ist für „NPV-Meisterschaften“ nicht gültig. Das gilt natürlich auch für alle anderen nationalen Ordnungen und Richtlinien die sich auf Landesmeisterschaften beziehen.

2. Zeitbegrenzung

Grundsätzlich macht jegliche Zeitbegrenzung aus dem Pétanquesport ein anderes Spiel. Die Regeln des Pétanquespiels sind so gemacht, dass ein Spiel theoretisch unendlich gehen könnte. Jedes Team hat bis zur letzten Kugel immer die Möglichkeit die Zielkugel ins Aus zu befördern um eine drohende Niederlage abzuwenden. Das Regelwerk bietet dem Veranstalter die Begrenzung der Vorrundenspiele auf 11 Punkte und den Schiedsrichtern die Möglichkeit gegen das „Zeitspiel“ eines Teams mit der Minutenregel vorzugehen.

Bei einer Zeitbegrenzung erhält die Mannschaft die bei einem Spiel in Führung liegt einen zusätzlichen Vorteil. Sie kann durch Toilettenpausen, langsames Spiel, Messen jeder Kugel usw. Zeit gewinnen. Selbst wenn beide Teams diesen Vorteil nicht nutzen würden, könnte das Spiel durch äußere Einflüsse gestört und unterbrochen werden.

Begegnungen bei Meisterschaften werden in der Regel nicht im Carre gespielt, dass bedeutet die Nachbarfelder spielen mit.

Was passiert wenn die Zielkugel ins Nachbarfeld geht oder sehr dicht an der Grenze zu diesem Feld liegt und auf diesem Feld auch noch gespielt wird. Wer wartet oder darf keiner mehr warten?

Was passiert wenn die Teams aus dem Nachbarfeld schießen und im eigenen oder im danach gelegenen Feld abdecken wollen um die Kugeln nicht zu bewegen oder um andere Spieler zu schützen. Wie wird dieser Zeitverlust gewertet oder darf nicht mehr abgedeckt werden?

Was passiert, wenn ein Schiedsrichter zum Messen gerufen werden muss? Vielleicht steht der Schiedsrichter direkt am Feld, vielleicht aber auch am anderen Ende des Spielgeländes. Vielleicht hat er vorher noch andere Messungen zu erledigen oder andere Entscheidungen zu fällen. Vielleicht macht er gerade Pause oder ist in der Jury im Einsatz. Es kann also schnell gehen oder sehr lange dauern bis weitergespielt werden kann.

Was passiert bevor es zum Messen durch den Schiedsrichter kommt? Wie lange darf eine Messung durch die Spieler selbst dauern? Wie lange die Messung zur Kontrolle durch den Gegner? Ist es erlaubt sich Messwerkzeug von einem anderen Spielfeld oder von der Turnierleitung zu holen oder dürfen nur die am eigenen Platz vorhandenen Werkzeuge genutzt werden da sonst Zeit verloren geht?

Was passiert, wenn auf öffentlichen Flächen Fußgänger, Fahrzeuge oder Tiere das Spiel stören?

Was passiert, wenn während des Spiels die Spielfeldbegrenzung durch eine Kugel zerstört wird?

Was passiert, wenn es anfängt zu regnen und nur ein Team weiter spielen möchte? Wie viel Zeit haben die Spieler um ihre Regenkleidung zu holen? Wie lange darf das Umziehen dauern? Wie wird verfahren wenn das Spielfeld durch Regen unbespielbar wird und das Spiel auf einem anderen Spielfeld fortgesetzt werden muss?

Wie wird verfahren wenn ein Spieler aus zwingenden Gründen sein Spiel unterbrechen muss?

All diese Situationen sind nicht geregelt. All diese Situationen führen dazu, dass sich das Spiel wie wir es kennen verändert. Normalerweise nutzt man die kleinen Wartezeiten die durch diese Spielunterbrechungen entstehen zum regenerieren. Beim Spiel mit Zeitbegrenzung profitiert nur das in Führung liegende Team davon, beim Team mit Punkterückstand erhöht sich die Belastung.

Ohne klare Regeln für eine Zeitbegrenzung ist diese nicht umzusetzen. Selbst wenn diese Regeln noch rechtzeitig erarbeitet werden, fehlen dem NPV zur Umsetzung die Schiedsrichter.

Zur Minimierung der möglichen Zeitverluste beim Eingreifen der Schiedsrichter müsste jedem Spiel ein Schiedsrichter zugeteilt werden. Selbst wenn wir jedem Schiedsrichter 5 Spiele zuordnen werden bei einer Veranstaltung mit 100 Teams mindestens 10 Schiedsrichter benötigt.

Wenn die Zeitbegrenzung für jedes Spiel individuell kontrolliert werden soll erfordert das erheblichen Mehraufwand bei der Turnierleitung und den Schiedsrichtern. Neben den beiden Teamnummern einer Begegnung muss jeweils die Startzeit festgehalten werden. Die Startzeit muss korrigiert werden wenn die Auslosung oder die Platzzuordnung geändert wird. Die individuelle Startzeit muss aber auch jeder Zeit am jeweiligen Spielfeld nachzuweisen sein, da die Schiedsrichter sonst keine Verstöße mit Zeitbezug feststellen und ahnden können.

Wenn die Auslosung inklusive der Startzeit für alle wartenden Teams sofort zu erkennen sein soll, dann müssen extrem große Schilder verwendet werden. Es können durchaus 50 oder mehr Teams gleichzeitig auf die nächste Auslosung warten.

Wie wird verfahren wenn ein Spieler aus zwingenden Gründen zum Zeitpunkt der Auslosung seiner Partie nicht in der Nähe der Wettkampftafel ist?

Wie wird verfahren wenn ein Spieler aus zwingenden Gründen nicht fünf Minuten oder nicht 15 Minuten nach der Auslosung seiner Partie am Spielfeld sein kann?

Wann gilt die Auslosung der zweiten Partien im Fall von Gruppenbildung als veröffentlicht? Wer sorgt dafür, dass die Startzeit dieser Partien zusammen mit den Teamnummern auf der Wettkampftafel notiert werden?

Im Setzbaum vervollständigt sich eine Partie automatisch wenn für die zweite der beiden Partien aus der Runde davor die auf die Partie zeigen das Ergebnis gemeldet wird. Die Partie ist damit ausgelost und bekommt als Startzeit den Zeitpunkt der Ergebnismeldung. In jeder Runde muss daher jedes zweite Team aus den Reihen der ungeschlagenen Teams ohne Unterbrechung sofort mit dem nächsten Spiel beginnen. Das kann im Extremfall dazu führen, dass ein Team die ersten 5 Begegnungen, also eventuell die ersten 7 Stunden der Meisterschaft, ohne auch nur eine Minute Unterbrechung spielen muss.

3. Startgebühren

Die Bezahlung von Startgebühren ist gemäß des neuen Abschnittes II der Sportordnung nur noch vor Beginn der Einschreibung möglich. Für den Beginn der Einschreibung, der Kassenöffnung und den Spielbeginn gibt es in der neuen Sportordnung keine feste Uhrzeit. Es ist nur festgelegt, dass der Wettkampf eine halbe Stunde nach dem Ende der Einschreibung beginnt.

Es beginnt also mit der Bezahlung der Startgebühren. Da hier nur jeweils ein Vereinsvertreter für alle vom Verein gemeldeten Teams die Startgelder bezahlen muss, wird die Schlange an der Kasse deutlich kürzer sein. Die Zahlung der Startgelder könnte bei 30 bis 40 Vereinen mit angemeldeten Teams in einer Stunde erledigt sein. Für die anschließende Einschreibung der Teams bei den großen Meisterschaften müssen mindestens 1,5 Stunden eingeplant werden.

Wenn die Kasse von 7 bis 8 Uhr geöffnet ist, kann die Einschreibung in der Zeit von 8 bis 9:30 Uhr stattfinden. Wettkampfbeginn wäre dann wie bisher 10 Uhr.

Wenn die Kasse von 8:30 bis 9:30 Uhr geöffnet ist, findet die Einschreibung in der Zeit von 9:30 bis 11:00 Uhr statt. Wettkampfbeginn ist dann um 11:30 Uhr.

In jedem Fall müsste von jedem Verein, auch wenn er die längste Anreise hat, zumindest ein Vertreter 2 bis 3 Stunden vor Wettkampfbeginn anwesend sein.

Wenn nur wenige Vereinsvertreter bereits um 7 Uhr da sind und die meisten sich erst kurz vor 8 Uhr in die Schlange vor der Kasse einreihen, wird der Wettkampf auch bei einer geplanten Kassenöffnung von 7 bis 8 Uhr eher um 11:30 Uhr als um 10:00 Uhr beginnen.

Wenn der NPV Vorstand die vorherige Überweisung der Startgebühren verlangen würde, müsste er eine Frist setzen die nach dem Meldeschluss und vor dem Termin der Meisterschaft liegt. In dieser Zeitspanne müsste er die Geldeingänge sichten und den Vereinen und den jeweiligen Meisterschaften zuordnen. Das kann aktuell nur die Schatzmeisterin.

Die Bezahlung der Startgebühren ist laut der neuen Sportordnung zwingend notwendig um sich zur Meisterschaft einzuschreiben. Wenn bis dahin kein Geldeingang erfolgt ist, muss die Einschreibung verweigert werden.

Wie soll verfahren werden wenn nur ein Teilbetrag eingegangen ist? Welche Teams des Vereins sind zuzulassen und welchen Teams ist die Einschreibung zu verweigern?

Wie soll mit Einzahlungen verfahren werden bei denen die Vereinszuordnung innerhalb der Frist nicht möglich ist?

Dürfen die Startgeldeingänge erst zur Verrechnung mit unbezahlten Rechnungen des Vereins verwendet werden? Soll das zumindest bei offenen Rechnungen die bereits angemahnt wurden möglich sein?

Wie soll verfahren werden wenn die Kontrolle des Geldeingangs vor Beginn der Einschreibung nicht erfolgen konnte?

Wie soll verfahren werden wenn kein Geldeingang festgestellt wurde, der Verein aber einen Zahlungsnachweis bei der Einschreibung vorlegt? Was darf als Zahlungsnachweis akzeptiert werden?

Das Recht die Verwendung der Startgebühren festzulegen ist dem Vorstand weggenommen worden und nun in der Sportordnung festgelegt.

Der Anteil des ausrichtenden Vereins wurde auf 20% der Startgelder verdoppelt. Der Anteil des NPV wurde abgesehen vom Ausgleich der Schiedsrichterkosten auf Null gesetzt. Die DM Teilnehmer erhalten den kompletten Rest der Startgelder. Das bedeutet eine Steigerung von ca. 55% auf ca. 70% der Startgelder.

Für den NPV bedeutet das Mehrkosten gegenüber den geplanten Kosten in Höhe von ca. 2000 Euro allein in diesem Jahr. Die geplante Inanspruchnahme der Rücklagen wird sich entsprechend erhöhen oder es muss an anderen Stellen wieder eingespart werden. In den Folgejahren muss bei der Etatplanung beachtet werden, dass die Einnahmen von ca. 330 Seniorenlizenzen für die Ausrichtung der Meisterschaften benötigt werden.

Alternativ könnten die Erhöhungen auch in den nächsten Jahren durch einen weiteren Abbau der Rücklagen finanziert werden. Dann könnte der Verband sich noch zwei weitere Jahre das Veranstalten von Meisterschaften leisten ohne an anderen Stellen zu kürzen. Ab 2013 wären die Rücklagen dann auf Null und es müsste gekürzt werden oder die Einnahmen müssten erhöht werden.

Sobald die Meisterschaften an mehreren Tagen stattfinden wird sich die Kostensituation für den NPV weiter verschärfen. Da den Mehrkosten durch die zusätzlichen Veranstaltungstage keine zusätzlichen Einnahmen gegenüberstehen.

Der Fahrtkostenzuschuss soll künftig für alle DM Teilnehmer eines Jahres gleich hoch sein. Dabei spielt es keine Rolle ob die DM in Hannover ist oder im weit entfernten Saarland. Bisher bekam ein Spieler der an der DM Tête á tête und an der DM Tireur teilgenommen hat nur einmal den Fahrtkostenzuschuss. Diese Regelung fehlt in der neuen Sportordnung. Der Spieler hat künftig Anspruch auf den doppelten Zuschuss.

Um künftig die Höhe des Fahrtkostenausschuss zu ermitteln müssen erst die Schiedsrichterhonorare sämtlicher Meisterschaften der Saison abgerechnet sein. Erst dann ist bekannt welcher Betrag zur Verteilung zur Verfügung steht. Erst dann kann die Auszahlung an die DM Teilnehmer erfolgen.

Die Berechnung des Zuschusses soll mit den Teilnehmerzahlen des Vorjahres erfolgen obwohl die Zahlen des aktuellen Jahres bereits bekannt sind.

Ein Überschuss wird im Folgejahr zusätzlich an die DM Fahrer verteilt. Eine Unterdeckung geht zu Lasten des NPV.