Der Vorstand des NPV beruft hiermit die ordentliche Mitgliederversammlung 2017 ein.
Nach § 6, Absatz 4, Satz 3 der Satzung kann jeder Verein durch einen stimmberechtigten Delegierten vertreten werden. Wir bitten die Vereine einen stimmberechtigten Delegierten zu entsenden. Die Versammlung findet am
Samstag, 04.02.2017 um 11:00 Uhr (bis max. 18:00 Uhr)
im Vereinsheim des SV Odin, An der Graft 1, 30167 Hannover statt.
Bahnreisende fahren ab Hauptbahnhof mit der Stadtbahn (Treppe zur untersten Ebene) Linie 1, 2, 3, 7, 8, 9, 18 bis zur Haltestelle „Kröpke“ (1 Minute) dann weiter mit der Stadtbahn Linie 4 oder 5 bis Haltestelle „Herrenhäuser Gärten“ (10 Min.).
Bisher liegen 2 Satzungsänderungsanträge vor. In der vorläufigen Tagesordnung stehen die Punkte 12, 13 und 14 daher zunächst als Platzhalter. Passend zum Versand der Anträge wird dann auch die vorläufige Tagesordnung aktualisiert.
Anträge sind mindestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich dem Vorstand einzureichen. Danach können sie nur in die Tagesordnung aufgenommen werden wenn ihnen die Versammlung die Dringlichkeit gewährt. Alle Anträge die rechtzeitig beim NPV eingehen werden spätestens zwei Wochen vor der Versammlung per E-Mail an die Vereine verteilt. Es wird dann auch eine neue vorläufige Tagesordnung verschickt werden in der die Anträge berücksichtigt sind. Die endgültige Tagesordnung beschließen die Delegierten auf der Versammlung.
Die Vereine werden gebeten die Anmeldung mit der Benennung des Delegierten und der Bestellung des Mittagsmenüs auszufüllen und bis Montag, den 20. Januar 2014 an den NPV zu senden. Für die Verpflegung erhebt der NPV einen Kostenbeitrag von 10,00 Euro je Teilnehmer. Das Anmdeldeformular wurde per mail an alle Vereine verschickt. Ihr findet es aber auch im Downloadbereich.
Die vorläufige Tagesordnung kann hier in der jeweils aktuellen Fassung heruntergeladen werden. Sie befindet sich aber auch am Ende dieses Artikels.
Anlagen:
Einladung zur OMV 2017
Anmeldung zur OMV 2017
Antrag NPV001 Satzung §11 Jugend
Antrag NPV002 Satzung §6 Mitgliederversammlung