gäbe es in diesem Jahr, wenn alle Vereine ihren Verpflichtungen aus dem Beschluss der OMV 2009 (am Ende noch einmal nachzulesen) nachkommen würden.
Nachdem in 2009 kein Lehrgang angeboten wurde, werden in diesem Jahr die notwendigen Ausbildungen durchgeführt, sofern pro Lehrgang mindestens 10 Anmeldungen eingehen.
Verein/Anzahl fehlender SR
Allez Allee Hannover 1
SV Odin Hannover 3
PC Oldenburg „Oldenbouler“ 1
TSV Krähenwinkel-Kaltenweide 1
FC Schwalbe Hannover 2
Koldinger SV 1
Jever Pétanque-Club 1
B-Team Rettmer 2
1. Hamelner Boule-Club 2
SG Fulde 1
PC Göttingen 1
PC Wildeshausen 1
Jadeboule Varel 1
TSV Bordenau 1
TSV Halle 1
SG Letter 05 1
PC Emden 1
APC Georgsmarienhütte 1
TUS Kleefeld 1
Den oben gelisteten Vereinen entsteht die Gebührenpflicht von 100 EUR für jeden nach dieser Liste fehlenden SR, für den nicht bis zum 9. April 2010 mindestens ein(e) Lehrgangsteilnehmer(in) gemeldet wurde. Darüber hinaus fällt die Gebühr an, wenn von den Lehrgangsteilnehmern eines verpflichteten Vereins nicht wenigstens eine(r) die Prüfung besteht.
M11. Meldungen zu der aus 2009 für 2011 entstandenen Verpflichtung
Verein / Anzahl fehlender SR
Allez Allee Hannover 1
SV Odin Hannover 3
SGF Bremen 1
1. Hamelner Boule-Club 2
Koldinger SV 1
PC Oldenburg „Oldenbouler“ 1
FC Schwalbe Hannover 2
TSV Krähenwinkel-Kaltenweide 1
B-Team Rettmer 2
Jever Pétanque-Club 1
SG Fulde 2
Boulefreunde Bad Nenndorf 2
TSV Halle 1
PC Wildeshausen 1
VFPS Osterholz 1
PC Göttingen 1
Jadeboule Varel 1
PC Emden 1
Das hier gelistete Fehl für 2011
a) kann nur durch Ausbildung in diesem Jahr vermieden werden, basiert aber
b) auf dem aktuellen Bestand an SR.
Es kann also sein, dass sich die angegebenen Zahlen am Ende dieses Jahres für diejenigen Vereine, die ausbilden lassen, günstiger darstellen.
MELDUNGEN
Unter Beachtung von Ziffer 2 der aktuellen Schiedsrichterordnung (insbesondere
2.1.1 Er ist mindestens 21 und höchstens 65 Jahre alt.
2.1.2 Er besitzt aktuell und seit mindestens 2 Jahren eine gültige Spielerlizenz des DPV)
erfolgen die Meldungen zur SR-Ausbildung an den SR-Wart. Sie müssen die nachfolgenden Angaben enthalten:
• Meldung für M10 (Anmeldeschluss / Ausschlussfrist 09. April 2010 )
oder M11 (Anmeldeschluss / Ausschlussfrist 30. April 2010 )
• Name, Vorname
• Verein, Lizenznummer
• Postanschrift
• Telefonnummer(n) und Mailadresse (ggf. Faxnummer)
Abschließend, wie eingangs erwähnt, noch einmal zur Erinnerung der
Beschluss der OMV 2009 zur Schiedsrichtergestellung
(eingefügte Jahreszahlen als Beispiel zur Veranschaulichung)
Die Vereine sind gehalten dafür zu sorgen, dass genügend Schiedsrichter zur Verfügung stehen. Auf Basis der Rangliste des Vorjahres (2008) sollen die 25 Vereine, deren Mitglieder durch die Anzahl ihrer Teilnahmen an Ranglistenturnieren und Landesmeisterschaften für die benötigten Schiedsrichter am ehesten verantwortlich sind, dazu verpflichtet werden im Folgejahr (2010) Schiedsrichter unter ihren Mitgliedern zu haben. Dabei sollen Vereine mit vielen Teilnahmen eine höhere Anzahl Schiedsrichter stellen als Vereine mit wenigen Teilnahmen.
Zur Berechnung der gewünschten Schiedsrichterzahl je Verein wird die Anzahl Teilnahmen des Vereins so lange halbiert bis sich eine Zahl ergibt die kleiner ist als die Anzahl der Teilnahmen des Vereins der an der 25. Stelle steht. Wenn das nach dem zweiten Halbieren der Fall ist muss der Verein zwei Schiedsrichter stellen. Wenn bereits nach dem ersten Halbieren die Vergleichszahl unterschritten wird, ist nur ein Schiedsrichter zu stellen.
Im laufenden Jahr (2009) wird der NPV bei ausreichendem Interesse erneut die Ausbildung zum Schiedsrichter anbieten. Alle Vereine haben also Gelegenheit einen etwaigen Schiedsrichtermangel in Ihren Reihen zu vermeiden.
Können verpflichtete Vereine im Folgejahr (2010) jeweils zum 01.01. nicht genügend Schiedsrichter benennen, wird für jeden fehlenden Schiedsrichter eine Gebühr von 100 Euro erhoben. Vereine die zur Gestellung von mehr als einem Schiedsrichter verpflichtet sind werden nicht bestraft, wenn sie die Zahl ihrer gemeldeten Schiedsrichter gegenüber dem Vorjahr erhöht haben.
In Sonderfällen kann sich ein Verein mit einem Antrag an den Vorstand wenden, um von der Verpflichtung gegebenenfalls entbunden zu werden.
Dieses Vorgehen gilt so lange, bis es durch einen anderen Beschluss der OMV ersetzt bzw. durch Antrag und Beschluss einer OMV aufgehoben wird.
Das Schreiben an die Vereine sowie die Berechnung 2010 und die Berechnung 2011 können hier als .pdf Dateien runtergeladen werden