Es kann wieder losgehen!

verfasst von Präsident am 26.07.2020 in Allgemein, Verband

Durch die letzte Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung (§ 26) sind im Pétanque wieder Wettbewerbe im größeren Umfang möglich, soweit die örtlichen Hygienevorschriften eingehalten werden. Auslegungen zu § 26 der NdsCoronaVO können auch der Veröffentlichung des Landes Niedersachsen entnommen werden.
Die Regelungen für Bremen finden sich im Allgemeinen beim LSB Bremen und im Detail in den aktuellen Corona Informationen LSB Bremen.

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Status Sportbetrieb: Was geht wo und wo steht es

verfasst von Präsident am 17.06.2020 in Allgemein

Das Kontaktverbot und die Auflagen die unseren Sport betreffen sind in den letzten Wochen immer weiter gelockert worden. Vieles was anfangs unerwünscht oder verboten war ist inzwischen zumindest eingeschränkt wieder erlaubt. Weitere Lockerungen sind bis zum Ende des Monats angekündigt.

Ist also in der zweiten Jahreshälfte wieder alles so wie es vorher war? Vermutlich nicht, aber einiges ist jetzt schon möglich. Leider ist es aber nicht ganz einfach zu sagen was genau an welchem Ort aktuell möglich ist und welche Einschränkungen noch bestehen.

Die Verordnungen weichen in einigen Punkten in Niedersachsen und Bremen voneinander ab. Dazu kommen individuelle Auflagen und Genehmigungen auf den Gemeinde- und Kreisebenen. Und all das wird dann auch noch zu unterschiedlichen Terminen angepasst.

Es gilt weiterhin das Kontaktverbot. In Niedersachsen bedeutet das: „Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“ In Bremen wird es über den Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen definiert. Alles was abweichend davon erlaubt ist wird als Ausnahmen beschrieben.

Die sportliche Betätigung als Training ist mit Einschränkungen erlaubt. Abstände sind immer einzuhalten. Veranstaltungen, also auch Wettkämpfe, sind entweder verboten oder es sind zahlreiche Bedingungen zu erfüllen. Zuschauer bzw. unnötige Menschenansammlungen sind verboten.

Das Training soll möglichst als Einzeltraining oder in kleinen Gruppen durchgeführt werden. Bei Gruppen soll pro Person eine Fläche von mindestens 10 qm zur Verfügung stehen.

Das bedeutet bei einem Triplette also 60 qm. Was mit einer Fläche von 4 Meter mal 15 Meter erreicht wird. Auch wenn das Spielfeld selbst vielleicht etwas kleiner ist, sollte durch das Freihalten der Nachbarfelder die benötigte Fläche problemlos ausreichen.

Damit ist es aber nicht getan. Es gilt alle jeweils gültigen Einschränkungen zu beachten.

Einen guten Überblick bieten die Internetseiten der Landessportbünde. Dort finden sich neben allgemeinen Hinweisen auch die Links zu den Verordnungstexten und anderen Veröffentlichungen. Dazu eine Sammlung von Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Das sind weit mehr Informationen als wir als kleiner Sportverband zusammenstellen können. Wir haben daher nur in größeren Abständen auf unserer Seite mit Einzelartikeln informiert und verweisen gerne auf die Seiten der Landessportbünde.

Hier der Link zum LSB Niedersachsen und zum Artikel mit den aktuellen Corona Informationen LSB Niedersachsen
und zum LSB Bremen und auch hier die aktuellen Corona Informationen LSB Bremen

Rücktritt des NPV Vizepräsidenten Kommunikation

verfasst von Präsident am 17.06.2020 in Allgemein, Verband

Horst Riesch hat seinen Rücktritt als NPV Vizepräsident Kommunikation erklärt.

Ihm fehlt aktuell, aus persönlichen Gründen, die Zeit für die Erledigung der vielfältigen Aufgaben in dem auf der letzten Mitgliederversammlung geschaffenen Vorstandsamt.

Der NPV Vorstand hat beschlossen die Aufgaben gemeinsam zu übernehmen bis das Amt wieder besetzt ist. Eine Nachwahl kann auf der nächsten Mitgliederversammlung erfolgen.

Der Vorstand bedankt sich bei Horst für seine Bereitschaft zur Mitarbeit im NPV. Gerne hätten wir länger zusammengearbeitet, aber wir müssen den Rücktritt leider hinnehmen. Wir freuen uns aber, dass Horst uns auch weiterhin beratend zur Verfügung steht.

Rückzahlung von Beiträgen

verfasst von Präsident am 17.06.2020 in Verband

Aktuell kann der NPV seinen Mitgliedern leider nicht den gewohnten Sportbetrieb anbieten.

Die Ligasaison 2020 ist abgesagt. Deutsche Meisterschaften und die dazugehörenden Qualifikationen im Rahmen der Landesmeisterschaften finden nicht statt.

Was hat das für Auswirkungen auf die Beiträge? Wird es Rückzahlungen geben?

Die Mitgliedsbeiträge sind kein Entgelt für Leistungen des Vereins. Sie dienen zur Deckung der laufenden Kosten des Vereins. Mit den Beiträgen soll der Zweck des Vereins verwirklicht werden. Die Rückzahlung an die Mitglieder kann zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.

In der NPV Gebührenordnung sind als Mitgliedsbeiträge neben dem Vereinsbeitrag auch die Beiträge für Erwachsene und Jugendliche mit und ohne Lizenz genannt. In den Beträgen sind auch die Anteile enthalten die der NPV als Beiträge an den DPV weiterleitet.

Auch wenn der NPV, bedingt durch geringere Kosten, weniger Geld benötigt, kann er das im laufenden Jahr nicht an seine Mitglieder zurückzahlen. Der Vorstand ist an den, von der Mitgliederversammlung beschlossenen, Etat gebunden.

Verrechnung der Ligagebühren

verfasst von Präsident am 12.06.2020 in Liga

Der NPV Vorstand hat die Verrechnung der Ligagebühren der Saison 2020 mit den Gebühren für die Saison 2021 beschlossen.

Alle Vereine die für dieses Jahr Ligamannschaften angemeldet haben können also zum Ende dieses Jahres, ohne zusätzliche Kosten, ihre Teams auch für die nächste Saison anmelden.

Die Staffeleinteilungen und die Begegnungen an den Spieltagen könnten weitestgehend unverändert übernommen werden, wenn alle Vereine ihre Mannschaften erneut anmelden.
Die für 2020 geplante Saison könnte dann in 2021 gespielt werden.

Der Beschluss erfolgte einstimmig im Rahmen einer Telefonkonferenz am 29.05.2020 und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die nächste Mitgliederversammlung.

Der NPV Vorstand wird einen entsprechenden Antrag zur nächsten Mitgliederversammlung einreichen und die finanziellen Auswirkungen im Entwurf des Etats 2021 berücksichtigen.

Lockerungen und Absagen

verfasst von Präsident am 09.05.2020 in Allgemein, Verband

Es gibt erste Lockerungen der Verbote die uns und unseren Sport aktuell betreffen. Es kann wieder trainiert werden. Das ist eine gute Entwicklung auf die wir lange gewartet haben.

Aber es bestehen auch weiterhin gravierende Einschränkungen. Neben regional unterschiedlichen Bestimmungen gelten generell die Abstands- und Hygienevorschriften. Wettkämpfe sind noch nicht erlaubt.

Der NPV Vorstand hat daher in einer Telefonkonferenz am 08.05.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

Die Ligasaison 2020 wird abgesagt.

Alle Landesmeisterschaften in 2020 werden abgesagt.

Für die Rangliste werden in 2020 keine Punkte vergeben.

Wenn die Situation sich verbessert, plant der NPV Ersatzveranstaltungen als Turniere und Mannschaftswettbewerbe anzubieten bzw. bei der Organisation zu unterstützen.

Mit den Vereinen die sich für die Organisation von Meisterschaften oder Ranglistenturniere zur Verfügung gestellt haben, wird sich der NPV in Verbindung setzen.

Bei der Absage von Turnieren, auch Ranglistenturnieren, liegt die Entscheidung bei den Vereinen die die Turniere anbieten. Der NPV wird die Veranstalter, wenn es gewünscht wird, in der gewohnten Weise unterstützen. Details werden direkt abgesprochen.

Die aktuelle Situation und die weitere Entwicklung, wird der NPV mit weiteren Informationen begleiten. Mit diesem Artikel wollen wir zunächst die Beschlüsse schnell veröffentlichen.

Absage der Ligasaison 2020

verfasst von Präsident am 09.05.2020 in Liga

Die Ligasaison 2020 ist abgesagt. Der NPV Vorstand hat die Absage am 08.05.2020 im Rahmen einer Telefonkonferenz beschlossen.